Die Kennzeichnungspflicht entsprechender Werbung wird derzeit in den Medien stark diskutiert. Damit du als Influencer dich im Labyrinth der Werbekennzeichnung zurecht findest, haben wir hier ein paar nützliche Hinweise für dich.
Ein neuer Gesetzesentwurf soll nämlich nun Klarheit über die Werbekennzeichnungspflicht im Influencer Marketing bringen und regelt, in welchen Fällen Influencer Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen.
Der Entwurf sieht die Werbekennzeichnungspflicht vor, wenn der Influencer ein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erhält.
Laut dem neuen Gesetz müssen generell Fotos & Videos auf Instagram mit dem Hinweis der *Werbung* oder *Anzeige* gekennzeichnet werden, wenn für die Platzierung der entsprechenden Produkte eine Gegenleistung erbracht wird, egal ob es sich hierbei um die monetäre Bezahlung des Influencers oder einer vergleichbaren Entlohnung handelt. Auch sofern die Nennung der Marken an bestimmte Bedingungen durch die jeweiligen Unternehmen geknüpft ist, muss der Beitrag entsprechend gekennzeichnet werden. Gleiches gilt für Affiliate Links, Werbliche Links und Rabattcodes.
Damit wird aber auch klargestellt, dass Empfehlungen von Influencern für Brands ohne Gegenleistung keine Werbekennzeichnungspflicht begründen. Sofern der Blogger also ein Produkt oder eine Marke rein aus eigener Motivation und ohne kommerziellen Anreiz Dritten zeigt, ist in der Regel keine explizite Kennzeichnung notwendig. Doch auch hier gibt es Ausnahmen, beispielsweise bei extrem positiver und gegebenenfalls irreführender Darstellung durch den Influencer. Gleiches gilt für Verlinkungen zu Freunden, eigenen Quellen, Produkten oder Unternehmen. Durch dieses neue Gesetz dürfte dann wohl die übermäßige Werbekennzeichnung aufgrund der bis dato unsicheren Rechtslage zurückgehen.
Sofern ein Influencer eigene Produkte vorstellt oder sich auf sein eigenes Unternehmen bezieht, ist nur dann eine explizite Werbekennzeichnung zwingend erforderlich, wenn für den User die Unternehmerschaft des Influencers nicht deutlich wird, d.h. wenn dem User nicht bewusst ist, dass der Influencer gerade in eigenem wirtschaftlichen Interesse handelt.
Postet der Influencer ein Bild mit einem Produkt, einer App oder wird ein Service promoted für ein anderes Unternehmen und erhält der Influencer hierfür ein Entgelt + das Produkt kostenlos oder nur das Produkt kostenlos überlassen: Werbekennzeichnungspflicht
Kennzeichne deine Werbeposts, indem du “Anzeige” oder “Werbung” verwendest, dann bist du aufjedenfall auf der sicheren Seite.
Wichtig: Als ausreichende Werbekennzeichnung gelten nur intransparente, gut lesbare, relativ große Schriftarten, die auf den ersten Blick erkennbar sind. Kennzeichnungen am äußersten Bildrand sind daher bei z.B. Storyposts nicht zulässig. Die genauen Regelungen von den Landesmedienanstalten und weitere Hinweise zu Ausnahmefällen kannst du dir hier herunterladen.
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